Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Gültigkeit
Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden als „Geschäftsbedingungen“ bezeichnet) sind Bestandteil jedes Angebots und jeder Vereinbarung der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) und gelten für alle von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) geschlossenen Vertragsabschlüsse, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Leistungen und Lieferungen an den Kunden, auch wenn in späteren Verträgen nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Änderungen oder Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem vertretungsberechtigten Mitarbeiter oder Bevollmächtigten der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) unterzeichnet werden. Eine E-Mail reicht hierfür nicht aus. Digitale Unterschriften gelten als rechtsverbindlich, ebenso wie handschriftliche Unterschriften.
Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese finden nur dann Anwendung, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) anerkannt und bestätigt wurden. Die Geschäftsbedingungen der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Vertragsleistungen ohne Vorbehalt ausgeführt wird.
Zusätzlich gelten diese Geschäftsbedingungen auch in Fällen, in denen Finanzierungen durch Dritte, wie Banken, Leasinggesellschaften oder andere Drittparteien zur Bezahlung der Leistungen oder Produkte in Anspruch genommen werden. Auch wenn eine Finanzierung durch Dritte involviert ist, bleibt die Vereinbarung zwischen Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden unverändert gültig.
2. Angebote
Alle Angebote der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots. Erstreckt sich der Vertrag oder eine einzelne Teilleistung über einen längeren Zeitraum, gelten die jeweils aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung.
Alle Preisangaben verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ggf. weiterer anfallender Steuern und Gebühren. Etwaige sonstige Steuern und Gebühren, die von staatlicher oder anderer dritter Seite im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden verlangt werden, sind in den Preisangaben nicht enthalten. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) trifft keine Pflicht, auf das Anfallen solcher Steuern und Gebühren hinzuweisen. Alle Angebote von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verstehen sich zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden vorgenannten Kosten, Steuern und Gebühren, die der Kunde zu tragen hat, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung darüber bedarf.
Bei Angeboten, die Finanzierungen durch Dritte betreffen, behalten wir uns das Recht vor, die Verfügbarkeit und die Bedingungen der Finanzierung durch den Dritten zu prüfen. Die endgültigen Konditionen können in diesem Fall entsprechend angepasst werden. Sofern eine Finanzierung durch Dritte erfolgt, können zusätzliche Gebühren oder Zinsen anfallen, die separat in den Finanzierungsbedingungen geregelt sind.
Der Vertrag kommt bei einer Bestellung des Kunden durch schriftliche Annahme der Bestellung oder spätestens durch Erbringung der Leistung durch Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) zustande. Eine digitale Unterschrift wird hierbei als gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift anerkannt.
3. Werk- und Dienstverträge
Der jeweilige Auftrag wird grundsätzlich beim Kunden vor Ort durchgeführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine vollständige oder teilweise Ausführung in den Büros von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) kann nur vereinbart werden, wenn Arbeitsunterlagen nicht herausgegeben werden können und/oder wenn kontinuierliche Fachgespräche bzw. technische Abstimmungen dies erforderlich machen.
Das Weisungsrecht gegenüber Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitenden liegt ausschließlich bei Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt), auch wenn der Auftrag beim Kunden durchgeführt wird. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, auftragsbezogene und das Arbeitsergebnis betreffende Ausführungsanweisungen im Einzelfall zu erteilen.
Der Leistungsfortschritt wird vom Kunden durch Unterzeichnung der ihm vorgelegten Projektfortschrittsberichte bestätigt. Für die Abnahme der Leistungen gelten im Übrigen die folgenden Bestimmungen:
Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung, spätestens jedoch mit Übergabe des Auftragsergebnisses, hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn das Auftragsergebnis in wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) schuldet insoweit lediglich die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung und übernimmt keinerlei Gewähr für einen wirtschaftlichen Erfolg der Leistung beim Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm Mängel bekannt werden. Bei wesentlichen Mängeln der Leistung erhält Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) zunächst unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Kunden die Gelegenheit, diese innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
Wenn der Kunde trotz Abnahmepflicht nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ihm schriftlich eine Frist von einer Woche zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Sofern hierauf in der schriftlichen Fristsetzung hingewiesen wird, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde nicht unverzüglich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme schriftlich spezifiziert. Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde beginnt, das Auftragsergebnis zu nutzen.
Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) leistet für etwaige Mängel an Auftragsergebnissen Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, diese beträgt im Regelfall 2 Jahre ab Übergabe des Werkes, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sollte sich ein Mangel innerhalb dieser Frist zeigen, ist Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet, diesen unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden zu beheben.
Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Es besteht jedoch das Recht, Nachbesserung zu verlangen, sofern der Mangel die Gebrauchstauglichkeit des Werkes erheblich beeinträchtigt.
Dienstverträge können, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung, von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
4. Gefahrenübergang, Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungsverpflichtungen ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wird, d. h. der Einsatzort beim Kunden. Jeglicher Versand von Materialien, Produkten oder anderen Leistungen durch Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) an den Kunden oder durch von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) benannte Dritte erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Sollte die Lieferung oder Leistung durch Dritte (z. B. einen Finanzierer) erfolgen, so richtet sich der Erfüllungsort nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Drittanbieter. Im Fall einer Finanzierung durch Dritte, die einen Anteil der Lieferung oder Leistung abdeckt, können abweichende Regelungen bezüglich des Gefahrenübergangs gelten.
5. Verzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, von diesem den ihr entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Leistung spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
Kommt Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) mit ihrer Leistung in Verzug, steht dem Kunden, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Werktagen, ausschließlich ein Kündigungsrecht zu. Bis zur wirksamen Ausübung der Kündigung sind von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) erbrachte Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Rügepflichten
Der Kunde hat die Leistungen von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) entsprechend den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB unverzüglich nach der Übergabe und Inbetriebnahme zu untersuchen. Etwaige Mängel der Leistung sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen, muss den oder die Mängel konkret benennen und ist an die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt), 49808 Lingen (Ems), zu richten.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandete Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) nicht mehr verwendet oder weiterbearbeitet werden.
Für den Fall einer rechtzeitigen Rüge wird Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) dem Kunden mitteilen, wie mit der reklamierten Leistung weiter verfahren wird.
7. Zahlungen
Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Rechnungen über Teilleistungen, zu denen Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) nach diesen Geschäftsbedingungen berechtigt ist.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die zugrunde liegende Geldschuld mit einem Zinssatz von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen, mindestens jedoch mit 9 % p.a.
Abweichungen zu Ziffer 7.1. und 7.2. bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Wenn Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass die Bezahlung des Vertragspreises gefährdet ist, ist Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die Leistung nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme zu erbringen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung fälliger Forderungen in Verzug ist.
Der Kunde kann mit fälligen Forderungen von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) nur dann aufrechnen, wenn die Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Alle Zahlungen sind gemäß den vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Falls der Kunde eine Finanzierung durch Dritte, wie etwa eine Bank oder Leasinggesellschaft, in Anspruch nimmt, kann die Zahlung direkt von dieser Partei erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass die Drittzahlung fristgerecht erfolgt, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
8. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) liegen, wie z.B. Krieg, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen oder Rohstoffmangel, wird die Leistungserbringung in dem Umfang ausgesetzt, wie dies notwendig ist. Eine Vertragskündigung oder ein Rücktritt des Kunden ist in diesem Fall ausgeschlossen.
9. Vertragsaufhebung / Stornierung
Wird der Vertrag einseitig durch den Kunden aufgehoben oder ein Auftrag / Teilauftrag einseitig storniert, hat der Kunde, außer in den Fällen gemäß Ziff. 10.2, der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) sämtliche entstehenden Schäden und Mehraufwendungen zu ersetzen, die durch die Vertragsaufhebung oder Stornierung verursacht werden. Dies gilt insbesondere für:
• Bestelltes Material: Falls bereits Material für den Auftrag bestellt wurde, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für dieses Material zu übernehmen, auch wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist.
• Erfolgte Lieferungen: Wenn bereits Lieferungen durch Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) oder ihre Lieferanten an den Kunden erfolgt sind, müssen sämtliche Kosten für diese Lieferung vom Kunden getragen werden.
• Teilleistungen / Installationen: Falls bereits mit der Installation oder mit Teilleistungen begonnen wurde, ist der Kunde verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie alle dadurch entstandenen Kosten vollständig zu bezahlen, unabhängig davon, ob die gesamte Leistung noch nicht abgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere auch für Arbeitsstunden, Materialkosten und Lieferungen, die bereits erfolgt sind.
Falls der Kunde einen Vertrag stornieren möchte, bei dem eine Finanzierung durch Dritte erfolgt ist, bleibt er dennoch zur Zahlung des Vertragspreises verpflichtet. Eine Stornierung des Finanzierungsvertrags muss in Absprache mit dem Finanzierungsinstitut erfolgen. Sollte eine Finanzierung von Drittparteien bereits in Anspruch genommen worden sein, kann eine Stornierung nur in Absprache mit den betreffenden Finanzierungsinstituten oder Dienstleistern erfolgen, wobei der Kunde weiterhin für die Rückzahlung der finanzierten Beträge verantwortlich bleibt.
10. Haftung der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) / Pflichten des Kunden
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) haftet nur für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung schuldhaft verursacht wurden. Die Haftung ist auf die Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf 25 % des jeweiligen Vertragspreises (netto), begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungen des Kunden oder Dritter wird ausgeschlossen.
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Produkte oder Dienstleistungen von Unterlieferanten verursacht werden. Insbesondere wird die Haftung für Produktschäden oder -mängel an von Unterlieferanten gelieferten und installierten Produkten ausgeschlossen. Im Falle von Produkthaftungsansprüchen wird die Haftung auf die Unterlieferanten und deren Produkthaftpflichtversicherung weitergegeben.
Für Schäden, die auf nicht wesentliche Vertragspflichten zurückzuführen sind, übernimmt die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ebenfalls keine Haftung.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie in Fällen, in denen gesetzlich zwingend eine unbeschränkte Haftung besteht, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Zustimmungen für die Installation und Nutzung technischer Anlagen bzw. -elementen rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Sollte der Kunde hierfür Unterstützung benötigen, kann Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) gegen gesonderte Vergütung eine entsprechende Dienstleistung anbieten. Die Verantwortung für die Beschaffung und Rechtmäßigkeit der Genehmigungen bleibt jedoch beim Kunden.
Die Haftung der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) bleibt auch dann unverändert, wenn Finanzierungen durch Dritte in Anspruch genommen werden. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Zahlungen gemäß den Vereinbarungen mit der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) sowie den Finanzierungsinstituten. Sollte eine Finanzierung durch Dritte erfolgen, ist der Kunde weiterhin verantwortlich, alle vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, auch wenn der Dritte für die Zahlung verantwortlich ist.
11. Gewährleistung
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) gewährleistet, dass ihre Leistungen den allgemeinen und marktüblichen Standards entsprechen und die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen etwaiger Mängel der Leistungen der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach zweimaligem Versuch fehlschlagen, hat der Kunde Anspruch auf Minderung des Vertragspreises.
Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt auf Kosten der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt), es sei denn, die Mängel wurden durch unsachgemäße Nutzung oder durch den Kunden selbst verursacht.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.
Die Gewährleistungsfrist für die Leistung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) beträgt 24 Monate ab Abnahme der Leistung. Bei Mängeln an den von Unterlieferanten gelieferten Materialien oder Produkten wird die Haftung auf die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Lieferanten und/oder Hersteller beschränkt.
Die Gewährleistungspflichten erlöschen, wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) Änderungen an der Leistung vornimmt oder die Leistung durch Dritte beeinträchtigt wird.
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben auch bei einer Finanzierung durch Dritte unberührt. Sollte jedoch ein Finanzierer in das Geschäft involviert sein, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Gewährleistungsansprüche gegenüber der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) innerhalb der vertraglichen Fristen geltend zu machen. Eine Haftung oder Gewährleistung durch Dritte, wie etwa den Finanzierer, wird nicht von der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) übernommen, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
12. Dachaufbau, Beratungsleistungen und Haftung
Neben den vertraglich geschuldeten Kernleistungen bietet die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) auch zusätzliche Beratungsleistungen an. Diese umfassen:
• Varianten: Je nach Kundenwunsch und baulichen Gegebenheiten bieten wir unterschiedliche Varianten wie den extensiven oder intensiven Aufbauten sowie Hybridlösungen an, die nach den individuellen Anforderungen geplant und umgesetzt werden.
• Statische Prüfungen: Durch qualifizierte Experten (z.B. Architekten oder Statiker) zur Sicherstellung der Tragfähigkeit eines Daches.
• Energieberatung: Durch zertifizierte Energieberater zur Optimierung der Energieeffizienz und Auswahl geeigneter Lösungen.
• Fördermittelberatung: Identifikation und Beratung zu möglichen Förderprogrammen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.
Diese zusätzlichen Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten erbracht. Eine Haftung für den Erfolg der statischen Prüfungen, Energieberatung oder Fördermittelbeantragung ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) keine Haftung für die Bewilligung von Fördermitteln oder für die Richtigkeit der statischen Berechnungen und der Fördermittelberatung.
Änderungen oder Kürzungen der von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) erstellten Unterlagen und Daten (z.B. statische Berechnungen, Energieberichte, Fördermittelanträge) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt).
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) geht davon aus, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen (insbesondere zur Gebäudestruktur oder zu energetischen Anforderungen) korrekt und vollständig sind. Bei Unrichtigkeiten wird die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) den Auftraggeber entsprechend hinweisen.
Die Beratung umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) hat ausdrücklich den Auftrag hierzu übernommen. In diesem Fall hat der Auftraggeber alle für die Wahrung der Fristen wesentlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sodass eine angemessene Bearbeitungszeit gewährleistet ist.
13. Eigentumsvorbehalt
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Eigentum an allen erbrachten Leistungen, einschließlich aller Materialien, Produkte und (Software-)Erzeugnisse, bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises vor.
Im Falle von Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Maßnahmen gemäß § 771 ZPO ergreifen kann. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Jegliche Verarbeitung oder Umbildung der erbrachten Leistungen und Produkte (z.B. Materialien für den Dachaufbau oder andere eingesetzte Produkte) bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises erfolgt stets im Auftrag der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt). Wird ein Produkt mit anderen, nicht im Eigentum der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der erbrachten Leistungen zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Sollte die Verarbeitung so erfolgen, dass das Produkt des Kunden als Hauptsache gilt, wird hiermit vereinbart, dass der Kunde der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) anteiliges Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum im Namen und für die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt).
14. Schutz- und Nutzungsrechte
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Verwendung oder der Weiterverkauf der von ihr erbrachten Leistungen, insbesondere, technische Lösungen oder Produkte, durch den Kunden nicht gegen nationale oder internationale Schutz- und Nutzungsrechte verstößt. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst davon zu überzeugen, dass durch die Nutzung oder Weiterveräußerung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) aufgrund von Schutzrechtsverletzungen sind daher ausgeschlossen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Verletzung von Schutz- und Nutzungsrechten freizustellen, die durch Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der erbrachten Leistungen, wie etwa Planungsunterlagen oder technische Lösungen für Gründächer und Solaranlagen, entstehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) grundsätzlich keinen Kundenschutz gewährt. Das bedeutet, dass die von der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) erbrachten Leistungen (einschließlich Planungsunterlagen, technische Lösungen und Produkten) in ähnlicher oder gleicher Form auch anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden können. Ein Kundenschutz kann nur in Ausnahmefällen und aufgrund einer ausdrücklich schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall gewährt werden.
15. Vertraulichkeit, Datenschutz und Nutzung von Referenzen
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleich, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, der Auftraggeber entbindet die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich von dieser Schweigepflicht.
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ist von der Schweigepflicht gegenüber finanzierenden Investoren, Banken oder anderen relevanten Dritten befreit, soweit dies erforderlich ist, um deren Interessen zur Erfüllung bestehender Finanzierungsverträge oder anderer vertraglicher Verpflichtungen nachzukommen.
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ist zudem berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Projekts (z. B. Planung, Installation und Wartung von Gründächern und Solaranlagen) zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen, soweit dies zur Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig ist. Dabei werden die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet.
Darüber hinaus ist die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die im Rahmen des Projekts erbrachten Leistungen, einschließlich der Projektbeschreibung, Fotos und sonstiger Materialien, als Referenzen zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Präsentation auf der Website, in sozialen Medien, in Marketingmaterialien und in Fachpublikationen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht ausdrücklich. Bilder, die private oder geschützte Informationen enthalten, werden nur mit der Zustimmung des Auftraggebers verwendet.
Sollte der Auftraggeber mit der Nutzung der Projektdaten als Referenz nicht einverstanden sein, hat er dies der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
16. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) bekannt werden oder bereits bekannt sind, ohne schriftliche Zustimmung der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) weder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist unbefristet, es sei denn, die Informationen sind allgemein zugänglich.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 30.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Höhe der Vertragsstrafe kann einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden.
17. Vergütung
Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und den Auslagenersatz verlangen und die Erbringung ihrer Leistungen von der vollständigen Begleichung dieser Vorschüsse abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner für die Vergütung und Auslagen.
18. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übergebenen Unterlagen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren. Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrags ihr übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel ebenfalls für zehn Jahre auf. Für Unterlagen, die sich auf Solaranlagen beziehen, insbesondere Wartungs- und Garantieunterlagen, wird eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 20 Jahren empfohlen, um die langfristige Nachverfolgbarkeit und Wartung der Anlagen zu gewährleisten. Die Art der Datenhaltung und -aufbewahrung bestimmt die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) nach eigenem Ermessen.
Nach vollständiger Begleichung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erhalten hat. Ausgenommen hiervon sind der Schriftwechsel zwischen der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) und dem Auftraggeber sowie Schriftstücke, die bereits in Urschrift oder Abschrift vorliegen. Die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) kann von den zurückgegebenen Unterlagen Sicherungen, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und diese für sich behalten.
19. Gerichtsstand, Rechtswahl
Für alle Streitigkeiten aus Verträgen, Lieferungen und Leistungen der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts. Als Gerichtsstand für solche Streitigkeiten wird, soweit zulässig, der Sitz der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) in Lingen (Ems) vereinbart. Sollte der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb von Deutschland haben, so gilt ebenfalls Lingen (Ems) als Gerichtsstand.
II. Einkaufsbedingungen
Diese Einkaufsbedingungen (die "Einkaufsbedingungen") sind maßgebend, wenn ein Unternehmen der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ("Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt)") Sie ("Lieferant") durch Ausführung einer Vereinbarung, eine durch Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) erteilte Bestellung oder die Erfüllung einer Anforderung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) durch den Lieferanten (die "Vereinbarung") mit der Erbringung von Bauleistungen, der Bereitstellung von Materialien, Waren, Pflege- und Wartungsleistungen oder anderen Liefergegenständen beauftragt und/oder Bauleistungen, Materialien, Waren oder andere Liefergegenstände bei Ihnen erwirbt. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird hiermit ausgeschlossen.
In Ermangelung ausdrücklicher anderslautender Übereinkünfte gelten die Einkaufsbedingungen auch für jegliche weiteren Vereinbarungen, die zwischen Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) und dem Lieferanten geschlossen werden.
TEIL 1 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Anwendbarkeit und Rangfolge
1.1. Die in diesem Teil 1 (Allgemeine Bestimmungen) enthaltenen Bestimmungen gelten für alle Vereinbarungen. In Ergänzung zu diesem Teil 1 gelten unter Umständen, je nach Fall, konkrete ergänzende Bestimmungen, die in Teil 2 (Bereitstellung von Materialien, Waren und Bauleistungen) oder Teil 3 (Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Wartungs-, Pflege- und anderen Dienstleistungen) festgehalten sind.
1.2. Bei Widersprüchen zwischen einer Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen und einer in der Vereinbarung enthaltenen Bestimmung erhält die in der Vereinbarung enthaltene Bestimmung Vorrang.
2. Keine Ausschließlichkeit/kein Mindestvolumen
2.1. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ist weder (i) an irgendeine Art von Ausschließlichkeit in Bezug auf den Bezug von Bauleistungen, Materialien, Waren oder Wartungs- und Pflegeleistungen gebunden, noch (ii) zur Abnahme eines bestimmten Mindestvolumens an diesen Leistungen oder Waren verpflichtet.
2.2. Der Abschluss der Vereinbarung verleiht dem Lieferanten keinen Anspruch auf irgendwelche Folgebestellungen.
3. Fakturierung und Bezahlung
3.1. Der Lieferant wird nur dann Waren oder Dienstleistungen, einschließlich Bauleistungen, Wartungs- und Pflegeleistungen, liefern oder erbringen, wenn eine Vereinbarung geschlossen und/oder eine Bestellung erteilt wurde. Die Vereinbarung und Rechnungen werden ausschließlich per elektronischer Kommunikation bereitgestellt, wie durch Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) festgelegt. Für den Fall, dass mehrere Gesellschaften der Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt)-Gruppe Waren oder Dienstleistungen kaufen, wird der Lieferant gesonderte Rechnungen für jede Gesellschaft ausstellen. Rechnungen werden im Einklang mit den Anweisungen von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) eingereicht und müssen als Mindestanforderung den Namen, die Adresse und die USt-Ident.-Nr. der Gesellschaft sowie die Bestellnummer enthalten.
3.2. Alle Preise schließen jegliche Umsatz-, Nutzungs-, Verbrauchs- und Mehrwertsteuern sowie alle sonstigen vergleichbaren Steuern oder Abgaben ein, ebenso wie alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Verpackungskosten, Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien, etwaige Gemeinkosten sowie Montage-, Installations- und Schulungskosten (sofern zutreffend).
3.3. Sofern nicht schriftlich eine längere Zahlungsfrist vereinbart wurde, wird Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) alle unstrittigen Beträge zu jeder Rechnung innerhalb von 60 Tagen nach Eingang einer korrekten Rechnung bei Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) begleichen.
3.4. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) haftet nicht für die Zahlung von Verzugszinsen, sofern der Lieferant nicht eine Mahnung ausgestellt hat und Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) sich in Verzug befindet. Verzugszinsen fallen unter Zugrundelegung des Euribor zzgl. zwei (2) Prozent Aufschlag an. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, jegliche Beträge, die der Lieferant oder eine der Schwestergesellschaften des Lieferanten Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) oder einer der Schwestergesellschaften von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) schuldet, mit jeglichen zahlbaren Beträgen zu verrechnen. Der Lieferant hat nicht das Recht, die Erfüllung der Vereinbarung auszusetzen oder irgendwelche Verrechnungen vorzunehmen.
4. Vertrauliche Informationen
4.1. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) stellt unter Umständen Informationen bereit, die nicht allgemein bekannt sind und bei denen es sich um geheime und/oder vertrauliche Informationen von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) handelt und/oder bei denen der Lieferant angemessener Weise davon ausgehen sollte, dass die betreffenden Informationen vertraulich sind ("Vertrauliche Informationen"). Der Lieferant wird keine Vertraulichen Informationen offenlegen, veröffentlichen oder weitergeben. Der Lieferant darf die Vertraulichen Informationen nur zur Erfüllung seiner aus der relevanten Vereinbarung erwachsenden Verpflichtungen nutzen.
4.2. Die Vertraulichkeitspflichten des Lieferanten bleiben für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach der Offenlegung der Vertraulichen Informationen bestehen, bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vertraulichen Informationen ohne Verletzung der Vertraulichkeitspflichten des Lieferanten publik geworden sind. Der Lieferant ist verpflichtet, Vertrauliche Informationen auf Aufforderung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Der Lieferant wird Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) auf erste Aufforderung bedingungslos und umgehend eine Erklärung der Geschäftsführung zur Verfügung stellen, aus der hervorgeht, dass der Lieferant seiner Verpflichtung zur Rückgabe oder Vernichtung der Vertraulichen Informationen nachgekommen ist.
4.3. Die Verpflichtungen des Lieferanten im Hinblick auf vertrauliche Informationen gelten nicht für Informationen, die:
• (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt sind oder danach allgemein bekannt werden, ohne dass eine Verletzung der Verpflichtungen des Lieferanten vorliegt;
• (ii) dem Lieferanten vor der Offenlegung bereits bekannt waren und ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung verwendet werden durften;
• (iii) unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden;
• (iv) dem Lieferanten rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden, ohne dass eine Geheimhaltungsverpflichtung bestand.
4.4. Der Lieferant darf Vertrauliche Informationen nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erfüllung der Vereinbarung notwendig ist und der Dritte zuvor schriftlich zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet wurde. Der Lieferant bleibt auch in diesem Fall für die Wahrung der Vertraulichkeit verantwortlich.
4.5. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, jederzeit die Einhaltung der Verpflichtungen des Lieferanten zur Geheimhaltung und zum Umgang mit vertraulichen Informationen zu überprüfen. Der Lieferant ist verpflichtet, auf Anfrage von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) alle erforderlichen Unterlagen oder Informationen bereitzustellen, die die Einhaltung dieser Verpflichtungen bestätigen.
5. Entwicklungen
5.1. Alle Materialien, Softwareprogramme, Ideen, Prototypen, Designs, Produktkonzeptionen, Verbesserungen und sonstigen Arbeitsergebnisse, die im Einklang mit einer Vereinbarung vollständig oder teilweise durch oder für den Lieferanten erarbeitet oder entwickelt werden (zusammenfassend "Entwicklungen" genannt), sowie alle damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, wie Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte, Handelsnamen, Datenbankrechte, Designs oder sonstige geistige oder andere Eigentumsrechte (zusammenfassend "Geistige Eigentumsrechte"), werden zu ausschließlichem Eigentum von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt). Der Lieferant stimmt zu, bei der Ausfertigung der erforderlichen Dokumente zur Übertragung der betreffenden Rechte vollumfänglich zu kooperieren, wenn dies erforderlich ist.
5.2. Sofern eine Abtretung von Rechten an Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) gemäß obligatorischen gesetzlichen Bestimmungen untersagt oder anderweitig unwirksam ist, gewährt der Lieferant Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) hiermit eine zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche, weltweit gültige, übertragbare, unterlizenzierbare, ausschließliche und lizenzgebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Entwicklungen. Diese Lizenz umfasst alle Rechte, die notwendig sind, um die Entwicklungen in sämtlichen Geschäftsbereichen von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) zu verwenden.
5.3. Soweit die Entwicklungen auf Materialien, Software, Ideen oder anderen Arbeitsergebnissen beruhen oder davon abhängen, die durch den Lieferanten oder Dritte vor dem Abschluss der Vereinbarung entwickelt wurden ("Hintergrundmaterialien"), gewährt der Lieferant Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) hiermit eine zeitlich unbegrenzte, unwiderrufliche, weltweit gültige, übertragbare, unterlizenzierbare, ausschließliche und lizenzgebührenfreie Lizenz, die Hintergrundmaterialien in Verbindung mit den Entwicklungen zu nutzen. Diese Lizenz gilt für alle Arten der Nutzung im Rahmen der Vereinbarung und darüber hinaus.
6. Verhaltenskodex
6.1. Der Lieferant erklärt und garantiert, dass er den Verhaltenskodex von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt), der wesentliche Verpflichtungen enthält, sowohl derzeit einhält als auch in Zukunft jederzeit in vollem Umfang einhalten wird. Dieser Verhaltenskodex wird regelmäßig auf der Website von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) veröffentlicht und ist jederzeit für den Lieferanten einsehbar. Der Lieferant verpflichtet sich, alle relevanten Standards und ethischen Grundsätze zu befolgen, die den Betrieb und die Produkte von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) betreffen, einschließlich der Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Arbeitsrecht, Umweltschutz und ethische Geschäftspraktiken.
6.2. Die internen und externen Prüfer von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) können die Akten und Einrichtungen des Lieferanten in Augenschein nehmen und prüfen, um die Einhaltung der Vereinbarung und der Einkaufsbedingungen zu kontrollieren. Der Lieferant wird bei allen derartigen Prüfungen umfassend und bedingungslos kooperieren und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Dokumenten, Aufzeichnungen und Zugang zu Einrichtungen, die zur Sicherstellung der Einhaltung des Verhaltenskodex erforderlich sind.
7. Personenbezogene Daten
7.1. Falls die Vereinbarung die Verarbeitung personenbezogener Daten einschließt, muss der Lieferant in einer durch Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) festgelegten Form eine ergänzende Vereinbarung bezüglich der Datenverarbeitung abschließen. Der Lieferant wird sicherstellen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet werden. Der Lieferant wird ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO führen und auf Anfrage von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) zur Verfügung stellen.
7.2. Der Lieferant wird geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die personenbezogenen Daten vor Verlust, Beschädigung, unrechtmäßiger Offenlegung oder Verarbeitung zu schützen und dabei alle relevanten Datenschutzanforderungen zu erfüllen.
7.3. Falls der Lieferant personenbezogene Daten im Auftrag von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet (z. B. als Auftragsverarbeiter), wird er sicherstellen, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen wird, der die Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfüllt.
8. Kündigung und Stornierung
8.1. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) kann jede Vereinbarung (vollständig oder teilweise) unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Belieben kündigen.
8.2. Jede Partei kann jede Vereinbarung vollständig oder teilweise kündigen, falls die andere Partei:
• (i) Insolvenz beantragt,
• (ii) zahlungsunfähig wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird,
• (iii) Gegenstand eines Verfahrens ist (das nicht innerhalb von 30 Tagen wieder eingestellt wird), das ihre Abwicklung, Insolvenz oder die Einsetzung eines Verwalters oder einer ähnlichen Amtsperson in Bezug auf die betreffende Partei zum Gegenstand hat,
• (iv) irgendwelche unternehmensrechtlichen Schritte im Hinblick auf ihre eigene Abwicklung, Auflösung oder Verwaltung ergreift,
• (v) ihre eigene finanzielle Lage maßgeblich falsch darstellt oder irgendwelchen gleichwertigen oder vergleichbaren Maßnahmen nach geltendem Recht unterzogen wird.
8.3. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) kann die Vereinbarung ebenfalls kündigen, wenn der Lieferant wiederholt gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes verstreicht, ohne dass der Lieferant Abhilfe schafft.
8.4. Bei Kündigung oder Stornierung einer Vereinbarung hat der Lieferant alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder Stornierung erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen und sämtliche offenen Zahlungen zu leisten.
9. Schadloshaltung
9.1. Der Lieferant verpflichtet sich, Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) sowie deren Direktoren, Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger in Bezug auf jegliche Ansprüche, Forderungen, Verluste, Verbindlichkeiten, Schäden (einschließlich Steuern) Dritter und alle damit zusammenhängenden Kosten und Ausgaben zu entschädigen und schadlos zu halten, einschließlich angemessener Rechtskosten und Auslagen sowie der Kosten für Untersuchungen, Rechtsstreitigkeiten, Beilegungen, Verurteilungen, Zinsen und Bußgelder, die sich aus Folgendem ergeben oder mit Folgendem zusammenhängen:
• (i) tatsächliche oder mutmaßliche Verstöße gegen diese Einkaufsbedingungen und/oder eine beliebige Vereinbarung durch den Lieferanten,
• (ii) tatsächliche oder mutmaßliche Verletzung, Zweckentfremdung oder Veruntreuung der geistigen Eigentumsrechte beliebiger Drittparteien durch den Lieferanten,
• (iii) Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften oder anderen rechtlichen Bestimmungen, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten betreffen, falls der Lieferant personenbezogene Daten verarbeitet,
• (iv) tatsächliche oder mutmaßliche Schäden, die durch fehlerhafte oder nicht ordnungsgemäß gelieferte Waren oder Dienstleistungen verursacht werden.
9.2. Der Lieferant wird Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich informieren, wenn Ansprüche oder Streitigkeiten, die zu einer Schadensersatzpflicht führen könnten, auftreten. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, in solchen Fällen die Kontrolle über die Verteidigung zu übernehmen.
10. Versicherungsschutz
10.1. Der Lieferant ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine für sein Geschäft angemessene Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die sowohl die Haftung für Sachschäden als auch für Schäden an Personen abdeckt, die aus der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen resultieren. Der Lieferant stellt sicher, dass diese Versicherung alle relevanten Risiken umfasst, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Haftpflicht, Produkthaftung und Versicherungsschutz gegen höhere Gewalt, und dass sie für den Zeitraum der Vertragslaufzeit gültig bleibt.
11. Höhere Gewalt
11.1. Sobald dem Lieferanten zur Kenntnis gelangt, dass er aus nicht durch den Lieferanten zu vertretenden Gründen ("Höhere Gewalt") nicht in der Lage sein wird, die Waren innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern oder die Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen, wird er Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich darüber informieren. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) kann die Vereinbarungserfüllung für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen aussetzen oder die betreffende(n) Vereinbarung(en) ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz an den Lieferanten kündigen.
11.2. Eine Verknappung von Materialien oder Personal, Verzögerungen beim Transport, Streiks oder Ausfälle oder eine Nichterfüllung seitens von Lieferanten, Subunternehmern oder anderen durch den Lieferanten genutzten oder beauftragten Drittparteien gelten nicht als höhere Gewalt.
12. Allgemeine Bestimmungen und Vertragsmodalitäten
12.1. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ist es dem Lieferanten nicht gestattet, seine Rechte abzutreten oder ein Sicherungsrecht in Bezug auf irgendwelche gemäß diesen Einkaufsbedingungen oder einer beliebigen Vereinbarung bestehenden Rechte zu erteilen. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, jede Vereinbarung sowie jegliche daraus erwachsenden Rechte ohne Genehmigung des Lieferanten vollständig oder teilweise abzutreten.
12.2. Der Lieferant hat nicht das Recht, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) irgendwelche seiner Verpflichtungen unterzuvergeben. Unbeschadet einer eventuellen Genehmigung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verbleiben die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller Verpflichtungen des Lieferanten und die Haftung für eine eventuelle Nichterfüllung oder Nichteinhaltung von Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen oder irgendeiner Vereinbarung durch beliebige Subunternehmer aufseiten des Lieferanten.
12.3. Jegliche Änderungen oder Nachträge in Bezug auf diese Einkaufsbedingungen oder eine beliebige Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der handschriftlichen Unterzeichnung durch einen ermächtigten Vertreter von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt).
12.4. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ist es dem Lieferanten nicht gestattet, (i) den Namen, die Marken, das Logo oder andere identifizierende Kennzeichnungen von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) im Zusammenhang mit beliebigen Vertriebs-, Marketing- oder Werbeaktivitäten oder -materialien zu verwenden oder (ii) Presseerklärungen oder sonstige öffentliche Verlautbarungen bezüglich Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) abzugeben.
12.5. Für den Fall, dass die eine oder andere Partei die strikte Erfüllung irgendeiner Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen durch die andere Partei nicht durchsetzt oder irgendwelche ihrer aus diesen Einkaufsbedingungen erwachsenden Rechte nicht wahrnimmt, impliziert dies in keiner Weise einen Verzicht auf das Recht der betreffenden Partei, jegliche Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen geltend zu machen und durchzusetzen. Alle in diesen Einkaufsbedingungen festgehaltenen Rechte und Rechtsmittel sind kumulativer Art und bestehen in Ergänzung zu jeglichen sonstigen Rechtsmitteln, die der eine oder anderen Partei nach dem Gesetz zur Verfügung stehen oder sich aus diesen Einkaufsbedingungen ergeben.
12.6. Für den Fall, dass irgendeine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen durch ein zuständiges Gericht für unwirksam oder undurchsetzbar befunden wird, wird die betreffende Bestimmung dergestalt neu ausgehandelt, dass sie der ursprünglichen Absicht der Parteien im Einklang mit geltendem Recht auf weitestmögliche Weise Rechnung trägt.
12.7. Die englische Fassung dieser Einkaufsbedingungen erhält Vorrang vor Übersetzungen derselben.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1. Die zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen und diese Einkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht des Landes, in dem die auftraggebende Gesellschaft von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) ihren Sitz hat. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Vereinbarungen und/oder den Einkaufsbedingungen ergeben oder anderweitig mit ihnen in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht am Sitz der auftraggebenden Gesellschaft von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verhandelt.
TEIL 2 – VERKAUF VON WAREN
14. Lieferung und Dokumentation
14.1. Der Lieferant verpflichtet sich, die gemäß der Vereinbarung zu liefernden Produkte („Waren“) gemäß der Kondition „geliefert verzollt“ (DDP) (Incoterms 2010) in den vereinbarten Mengen, zu den festgelegten Lieferterminen und an die in der Vereinbarung benannten Lieferorte zu liefern. Die Liefertermine sind verbindlich und maßgeblich. Eine Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) zulässig. Das Eigentum an den Waren geht bei Lieferung auf Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) über. Alle gelieferten Waren müssen in Übereinstimmung mit den relevanten gesetzlichen und ökologischen Standards sowie den vertraglich festgelegten Anforderungen an Qualität und Funktionalität geliefert werden. Dies umfasst insbesondere die Konformität mit der FLL-Richtlinie für Gründächer und anderen relevanten baurechtlichen und umwelttechnischen Vorgaben.
14.2. Der Lieferant wird alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen erstellen und aufrechterhalten und, soweit nach geltenden Gesetzen oder Vorschriften notwendig, bei den zuständigen Zollbehörden einreichen, um sicherzustellen, dass alle Zoll-, Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen der Länder eingehalten werden, aus denen die Waren ausgeführt und in die die Waren eingeführt werden. Der Lieferant stellt sicher, dass alle Waren alle geltenden Umweltvorschriften sowie bautechnischen Normen (einschließlich der FLL-Richtlinie) einhalten. Jegliche erforderliche Zertifizierung oder Bestätigung der Übereinstimmung mit diesen Vorschriften ist auf Anfrage von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) bereitzustellen.
14.3. Der Lieferant verpflichtet sich, für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Verkauf der Waren vollständige und korrekte Bücher und Aufzeichnungen zu allen Transaktionen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Produktion, Lagerung, Lieferung und dem Verkauf der Waren zu führen. Dies umfasst auch detaillierte Aufzeichnungen über Fertigung, Verarbeitung, Verpackung, Qualitätskontrolle sowie die Einhaltung der relevanten ökologischen und bautechnischen Standards, wie etwa der FLL-Richtlinie für Gründächer und den für die Solarbranche geltenden Normen. Der Lieferant gewährt Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) zu Prüfungszwecken jederzeit Einsicht in diese Aufzeichnungen und stellt alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, um die Übereinstimmung mit den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen zu überprüfen.
15. Konformität und Einhaltung gesetzlicher Richtlinien
15.1. Alle Waren müssen den Anforderungen entsprechen, die sich aus der Vereinbarung, geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie den Eigenschaften ergeben, die Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) vernünftigerweise von den Waren erwarten kann. Dies schließt insbesondere die langfristige Funktionsfähigkeit und die Erhaltung zugesicherter Produkteigenschaften während der gesamten Lebensdauer des Produkts ein. Die Waren müssen den ergänzenden Spezifikationen und Vorgaben von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) entsprechen und für den vorgesehenen, ökologischen Verwendungszweck geeignet sein. Bei der Planung und Ausführung von Gründächern und Solaranlagen sind alle relevanten gesetzlichen und technischen Richtlinien zu beachten, der einschlägigen Normen der DIN, der Baurechtsvorschriften sowie spezifischer Umweltvorschriften. Die Produkte müssen so beschaffen sein, dass sie den ökologischen und bautechnischen Anforderungen für die langfristige Nutzung in diesen Bereichen gerecht werden.
15.2. Waren, die nicht den Anforderungen gemäß Klausel 15.1 entsprechen oder die durch eine staatliche Behörde als unsicher oder für den vorgesehenen Verwendungszweck als ungeeignet erklärt werden, oder die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen, gelten als "Nicht konforme Waren". Dies gilt auch für Waren, die nicht mit den einschlägigen Normen und Richtlinien, wie der FLL-Richtlinie für Gründächer, übereinstimmen. Sollte das Produkt im Rahmen der Nutzung Mängel aufweisen, die während der vertraglich vorgesehenen Lebensdauer oder nach der Inbetriebnahme festgestellt werden, haftet der Lieferant für alle direkten und indirekten Schäden, die daraus resultieren. Dies schließt insbesondere die Kosten für Rückbau, erneuten Aufbau und alle damit verbundenen Projektierungsaufwendungen ein.
15.3. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, Nicht konforme Waren zurückzuweisen. Sollte Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) die Waren wegen mangelnder Konformität zurückweisen, wird Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) den Lieferanten schriftlich darüber informieren, nachdem der Mangel festgestellt wurde. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Nicht konforme Waren innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Mangels zurückzuweisen. Diese Rückweisung kann auch Waren betreffen, deren Funktionsfähigkeit über die vereinbarte Lebensdauer hinweg nicht gewährleistet werden kann, z. B. bei Gründächern oder Solaranlagen, deren ökologische oder energetische Leistung sinkt. Wird das Produkt dennoch verwendet und später Mängel festgestellt, haftet der Lieferant für alle entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten für Rückbau und erneuten Aufbau.
15.4. Auf Aufforderung wird Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) Nicht konforme Waren entweder an den Lieferanten zurückschicken oder entsorgen. Der Lieferant ist verpflichtet, Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) für alle dabei entstehenden, aus geschäftlicher Sicht angemessenen Kosten zu entschädigen. Rückgesandte Nicht konforme Waren, die mit dem Namen, der Marke, dem Handelsnamen, dem Logo oder anderen Kennzeichen versehen sind, die Eigentum von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) sind oder an Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) lizenziert wurden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) nicht veräußert, sondern müssen vernichtet werden. Der Lieferant stellt Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) auf Aufforderung eine schriftliche Erklärung zur Verfügung, dass alle Verpflichtungen gemäß dieser Klausel erfüllt wurden.
15.5. Ungeachtet anderer Rechte von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) kann Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verlangen, dass der Lieferant die zurückgewiesenen Nicht konformen Waren innerhalb einer von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) festzulegenden Frist ersetzt oder die Vereinbarung im Hinblick auf diese Waren stornieren oder vollständig oder teilweise kündigen. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) hat das Recht, Ersatzwaren bei einem Drittlieferanten zu beziehen, wobei alle damit verbundenen Mehrkosten vom Lieferanten getragen werden. Falls bereits Zahlungen für zurückgewiesene Waren geleistet wurden, hat Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) Anspruch auf eine Gutschrift oder Rückerstattung des entsprechenden Betrags.
15.6. Falls Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) zurückgewiesene Nicht konforme Waren in andere Produkte integriert hat und diese Produkte weiterhin im Besitz und unter der Kontrolle von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) sind, wird der Lieferant die Kosten erstatten, die für die Herstellung dieser Produkte angefallen sind, sowie alle damit verbundenen angemessenen Gebühren und Ausgaben im Zusammenhang mit Kontrolle, Beförderung, Abnahme, Erhaltung, Lagerung und Entsorgung der Produkte. Sollte Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) die zurückgewiesenen Nicht konformen Waren oder die Produkte, in die diese Waren integriert wurden, nicht mehr im Besitz haben, hat Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) das Recht, diese Waren oder Produkte bei Dritten instand zu setzen, zurückzuholen, zurückzurufen oder zurückzukaufen. Der Lieferant wird Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) für alle damit verbundenen angemessenen Kosten entschädigen, einschließlich aller gebührenden Aufwendungen. Auf Aufforderung wird der Lieferant Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) bei allen erforderlichen Maßnahmen zur Instandsetzung vor Ort, Rücknahme oder Rückholung der Produkte unterstützen, einschließlich der Erarbeitung von Plänen und Bereitstellung aller notwendigen Berichte, Aufzeichnungen und Informationen. Der Lieferant wird keine Aufsichtsbehörde ohne die vorherige Zustimmung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) über Mängel informieren, es sei denn, der Lieferant ist gesetzlich dazu verpflichtet.
16. Umwelt- und Sicherheitsgarantien für Produkte
16.1. Der Lieferant erklärt und garantiert, dass alle gelieferten Waren, die im Rahmen der Vereinbarung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) bezogen werden, einschließlich aller Inhaltsstoffe, Materialien, Verpackungen und Kennzeichnungen, die an Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verkauft werden oder eine Lieferung oder Teil einer Lieferung darstellen, folgende Anforderungen erfüllen:
(i) Einhaltung relevanter Umwelt- und Baunormen: Die gelieferten Waren entsprechen allen relevanten gesetzlichen Vorschriften und Standards, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die FLL-Richtlinie für Gründächer, die Anforderungen für die Installation von Photovoltaikanlagen sowie alle relevanten deutschen und internationalen Umweltvorschriften. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Gesetzen zu Emissionen, Energieeffizienz, Recyclingfähigkeit und umweltfreundlichen Materialien.
(ii) Gute Herstellungspraktiken (GMP) und Nachhaltigkeit: Die Waren werden in Übereinstimmung mit den "Guten Herstellungspraxen" (GMP) produziert, die sicherstellen, dass die Produkte in einem umweltverträglichen und nachhaltigen Prozess hergestellt werden. Für Gründächer und Solaranlagen gilt dies insbesondere für die Verwendung von langlebigen, recycelbaren und ökologisch verträglichen Materialien.
(iii) Sicherstellung der Produktsicherheit und -qualität: Die gelieferten Waren sind in Übereinstimmung mit den geltenden Normen nicht verunreinigt, verfälscht oder falsch deklariert. Insbesondere wird sichergestellt, dass alle verwendeten Materialien keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit haben und dass sie über die gesamte Lebensdauer hinweg die zugesicherten Eigenschaften wie Dichtigkeit, Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit beibehalten.
16.2. Der Lieferant verpflichtet sich, alle notwendigen Zertifikate, Prüfberichte und Nachweise bereitzustellen, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu dokumentieren, und gewährleistet, dass die Produkte jederzeit für die vorgesehene Nutzung geeignet sind.
TEIL 3 – DIENSTLEISTUNGEN
17. Erbringung von Dienstleistungen
17.1. Der Lieferant wird die durch ihn gemäß einer Vereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen (die "Dienstleistungen") im Einklang mit der Vereinbarung, diesen Einkaufsbedingungen und den Anforderungen von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) und unter Einhaltung der vereinbarten Vorgaben erbringen. Die Dienstleistungen sind zu der Zeit und an dem Ort zu erbringen, die in der Vereinbarung festgehalten sind. Die Dienstleistungen umfassen nicht nur die in der Vereinbarung konkret beschriebenen Dienstleistungen, sondern darüber hinaus auch jegliche damit einhergehenden, notwendigen oder üblichen Teile der Dienstleistungen. Der Lieferant ist für alle Materialien, Einrichtungen, Ausrüstungen, Softwareprogramme und sonstigen für die Erbringung der Dienstleistungen benötigten Ressourcen verantwortlich.
17.2. Der Lieferant erklärt und garantiert, dass er die Dienstleistungen (i) auf ordnungsgemäße, termingemäße, effiziente, professionelle und fachkundige Art und Weise und im Einklang mit dem aktuellen Stand der Technik, (ii) unter Verwendung von Personal des Lieferanten in ausreichender Stärke (einschließlich jeglicher Subunternehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Berater des Lieferanten oder sonstiger Personen, die für den Lieferanten handeln und auf direkte oder indirekte Weise in die Erfüllung der aus der Vereinbarung erwachsenden Verpflichtungen des Lieferanten einbezogen werden) ("Personal des Lieferanten"), das mit der Technologie, den Prozessen und den Verfahren, die bei der Erbringung der Dienstleistungen zu nutzen sind, umfassend vertraut ist und über geeignete Kompetenzen, Fähigkeiten, Aus- und Weiterbildung und die sonstigen erforderlichen Qualifikationen im Hinblick auf die ihm übertragenen Aufgaben verfügt, (iii) mit einem Grad der Genauigkeit, Qualität, Effizienz, Vollständigkeit, Pünktlichkeit und Flexibilität, der mindestens den anerkannten Branchennormen entspricht, die für die Erbringung derselben oder vergleichbarer Dienstleistungen gelten, (iv) unter Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften und (v) im Einklang mit den Anforderungen der relevanten Vereinbarung erbringen wird. Falls die Dienstleistungen zurückgewiesen wurden, kann Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) nach eigenem Ermessen (i) verlangen, dass der Lieferant die Mängel, die zum Verstoß geführt haben, auf alleinige Kosten des Lieferanten umgehend abstellt, oder (ii) den vereinbarten Preis für die Dienstleistungen anteilig zum Verstoß verringern oder (iii), falls Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) angemessene Gründe für die Befürchtung hat, dass der Lieferant nicht in der Lage sein wird, den Verstoß abzustellen, die Vereinbarung wegen Vertragsverletzung kündigen und die Arbeiten auf Kosten des Lieferanten durch eine Drittpartei fertigstellen oder erneut ausführen lassen. Falls der Lieferant den Verstoß nicht abstellt, hat Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) das Recht, die Vereinbarung wegen Vertragsverletzung zu kündigen, die Erstattung aller gezahlten Beträge zu verlangen und Entschädigungsansprüche in Bezug auf die im Ergebnis des Verstoßes entstandenen Schäden geltend zu machen.
17.3. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) wird den Lieferanten unter Zugrundelegung des tatsächlichen Zeit- und Materialaufwandes oder einer feststehenden Vergütung bezahlen, wie in der Vereinbarung festgehalten. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) kann den Umfang der Dienstleistungen jederzeit erhöhen oder verringern, wobei die Vergütung im Falle einer Verringerung entsprechend angepasst wird. Vergütungen für ergänzende Dienstleistungen oder eine auf Aufforderung von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) oder anderweitig vorgenommene Erweiterung des Umfangs der Dienstleistungen werden durch Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) nur dann beglichen, wenn die betreffenden Dienstleistungen und zusätzlichen Vergütungen ausdrücklich vereinbart wurden. Falls die ergänzenden Dienstleistungen mit Umständen oder Informationen zusammenhängen, die der Lieferant angemessener Weise hätte vorhersehen müssen, hat der Lieferant keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.
17.4. Die Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen erfolgt erst nach vollständiger Leistungserbringung durch den Lieferanten und der formellen Abnahme der Dienstleistungen durch den Kunden und Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt). Die Abnahme erfolgt, sobald die vereinbarten Leistungen in vollem Umfang erbracht wurden und der Lieferant sämtliche vertraglichen Anforderungen erfüllt hat.
(i) Leistungserbringung: Der Lieferant hat die Dienstleistungen vollständig und gemäß den vertraglich festgelegten Spezifikationen zu erbringen. Erst nach erfolgter Leistungserbringung und der abschließenden Kontrolle durch Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) wird die Abnahme geprüft.
(ii) Abnahmeprozess: Die Abnahme erfolgt durch den Kunden und Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) in einem formalen Prozess, der die Prüfung der Qualität, Vollständigkeit und Übereinstimmung der erbrachten Dienstleistungen mit den vertraglich vereinbarten Anforderungen umfasst. Sollte es nach der Leistungserbringung noch Mängel oder Abweichungen geben, ist der Lieferant verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beheben, bevor die Abnahme abgeschlossen wird.
(iii) Zahlungsfrist: Nach erfolgter Abnahme und Bestätigung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch den Kunden und Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) erfolgt die Zahlung gemäß den in der Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen, jedoch nur, wenn alle Voraussetzungen der Abnahme erfüllt sind.
(iv) Teilleistungen: Falls die Dienstleistungen in mehreren Phasen oder Teilleistungen erbracht werden, kann die Zahlung für jede abgeschlossene Phase oder Teilleistung nach der entsprechenden Abnahme durch den Kunden und Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) erfolgen.
18. Personal
18.1. Falls Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) bestimmt, dass die weitere Entsendung eines Mitglieds des Personals des Lieferanten an Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) nicht im Interesse von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) liegt, wird der Lieferant die betreffende Person von der Dienstleistungserbringung abziehen und ohne Kosten für Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) durch anderes Personal des Lieferanten ersetzen, das über geeignete Fähigkeiten und Qualifikationen verfügt.
18.2. Der Lieferant wird sicherstellen, dass das Personal des Lieferanten, solange es die Dienstleistungen erbringt oder anderweitig Einrichtungen von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) besucht oder betritt, (i) die zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Richtlinien und Verfahren von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) in Bezug auf Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsschutz sowie alle sonstigen Regeln und Vorschriften, die für Personal von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) in den betreffenden Einrichtungen gelten, einhält, (ii) sofern zutreffend, alle angemessenen Aufforderungen von Personal von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) in Bezug auf das persönliche und professionelle Verhalten befolgt und (iii) sich auch in sonstiger Hinsicht professionell und korrekt verhält.
19. Verpflichtungen der Lieferanten
19.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) vorgegebenen Richtlinien und Standards zu befolgen. Dies umfasst insbesondere Richtlinien zu Qualität, Umwelt, Nachhaltigkeit, Arbeitsschutz, Informationssicherheit und Datenschutz. Die aktuell gültigen Vorgaben und Richtlinien können vom Lieferanten bei Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) angefordert werden. Diese Richtlinien werden von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) regelmäßig überprüft und können jährlich angepasst werden. Der Lieferant muss sicherstellen, dass seine Subunternehmer und alle Beteiligten ebenfalls diese Anforderungen einhalten.
19.2. Der Lieferant verpflichtet sich, alle von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) vorgegebenen Prozesse und Abläufe in Bezug auf die Erbringung der Lieferungen und Dienstleistungen zu beachten. Dies gilt für alle Phasen des Projekts, von der Planung bis hin zur finalen Ausführung. Änderungen an den Prozessen, die die Qualität oder Sicherheit beeinträchtigen könnten, müssen umgehend von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) genehmigt werden.
19.3. Bei der Durchführung von Projektierungen stellt der Lieferant sicher, dass die festgelegte Projektmethode eingehalten wird. Alle Projekte müssen gemäß den von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) definierten Prozessen und Standards durchgeführt werden. Die Kommunikation innerhalb des Projekts ist strikt gemäß dem vorab vereinbarten Kommunikationsplan zu erfolgen. Alle relevanten Informationen, Entscheidungen und Statusberichte müssen regelmäßig und in der festgelegten Form übermittelt werden, um eine transparente und effektive Zusammenarbeit zu gewährleisten. Darüber hinaus sind bei der Projektierung alle Anforderungen an Qualität, Umwelt, Nachhaltigkeit, Arbeitsschutz und Datenschutz einzuhalten.
20. Umwelt und Nachhaltigkeit
20.1. Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) verfolgt einen besonders hohen Anspruch an Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit. Der Lieferant verpflichtet sich, diesen Anspruch bei allen Tätigkeiten zu berücksichtigen und in vollem Umfang zu erfüllen. Dies schließt die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, die Reduktion von Emissionen und Abfällen sowie die Implementierung nachhaltiger Prozesse und Lösungen ein. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Produktionsprozesse und Produkte den höchsten Umweltstandards entsprechen und, wo möglich, Innovationen in der Nachhaltigkeit fördern.
20.2. Der Lieferant verpflichtet sich, Maßnahmen zur Reduktion seines CO2-Fußabdrucks zu ergreifen. Dies umfasst die Implementierung von Strategien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, wie etwa durch den Einsatz energieeffizienter Technologien, die Optimierung von Transportwegen oder den Wechsel zu erneuerbaren Energien. Der Lieferant wird regelmäßig seine CO2-Emissionen überwachen und transparent dokumentieren. Auf Anfrage von Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) sind entsprechende Berichte zur Reduktion des CO2-Fußabdrucks sowie konkrete Maßnahmen zur weiteren Verringerung vorzulegen.
20.3. Der Lieferant verpflichtet sich im Sinne nachhaltiger Lieferketten, alle Subunternehmer und Zulieferer hinsichtlich ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung zu prüfen und ebenfalls zur Einhaltung nachhaltiger Praktiken anzuhalten. Der Lieferant wird Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) auf Anfrage Informationen über die Nachhaltigkeitspraktiken innerhalb seiner Lieferkette zur Verfügung stellen, insbesondere im Hinblick auf den CO2-Fußabdruck der verschiedenen Lieferanten und deren Maßnahmen zur Emissionsreduktion.
20.4. Der Lieferant verpflichtet sich, effiziente Ressourcennutzung und Energieeinsparungen zu fördern, sowohl in den eigenen Betriebsabläufen als auch bei der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen für Leonhardt ENERNGY UG (haftungsbeschränkt). Jegliche Vorschläge oder Innovationen zur weiteren Optimierung der Energieeffizienz und Reduzierung des CO2-Fußabdrucks sind Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich mitzuteilen.
20.5. Der Lieferant verpflichtet sich, alle Anforderungen des Lieferkettengesetzes (Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) zu erfüllen und seine Lieferkette auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie auf die Vermeidung von Umweltverstößen zu überprüfen. Der Lieferant ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Zulieferer und Subunternehmer in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz die gleichen Standards einhalten, wie sie in diesem Vertrag sowie in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sind. Auf Anfrage wird der Lieferant Leonhardt ENERGY UG (haftungsbeschränkt) entsprechende Nachweise über die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten in seiner Lieferkette vorlegen.
Stand: 01.02.2025